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Brandschutzabschlüsse

 
Brandschutzabschlüsse aus Alveslohe

 

Öffnungen in Trennwänden Brandwänden, Decken ab der Gebäudeklasse 3, Sicherheitstreppenräumen, notwendigen Treppenräumen oder notwendigen Fluren fallen unter den Begriff des ‚Brandschutzabschlusses‘ (vgl. §27 – 34 HBauO). Sie stellen einen beweglichen und selbstschließenden Raumabschluss dar, welcher entsprechend der durch die jeweilige Gebäudeklasse beschriebenen Qualität herzustellen ist.

Dabei ist eine ein fachgerechter Einbau entscheidend: Neben der Einbauanleitung des Herstellers, sind die Art des zu verbauenden Elements, das Material der Wand, sowie das Befestigungsmaterial zu beachten. Wir sind durch Schulungen sowohl für die Montage, als auch die Wartung von Brandschutzabschlüssen qualifiziert. Davon ausgenommen sind Fenster.

Wir würden uns freuen, Sie bei der Ausführung und Instandhaltung Ihres Vorhabens zu unterstützen. Nehmen Sie gerne schriftlich oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Brandschutzabschlüsse-Beispiele

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